Anbieter dieser Seite nach § TMG ist die Firma Autogasanlagen Brem
Inhaber der Firma Oliver Brem
Anschrift des Hauptsitzes: Waldweg 5, 84061 Ergoldsbach
Telefon: 08771/911315 (zZ kein!!! Fax)
Email: Oliver@Autogasanlagen-Brem.de
USt.IdNr: DE239137919
Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle dieser externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.
Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.
Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
Quelle: JuraForum.de-Disclaimer | Online PR mit Connektar.deZur Vermeidung von unnötigen Rechtsstreitigkeiten, Abmahnungen und den daraus entstehenden Kosten bezüglich der Geltendmachung der urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Ansprüche, bitten wir uns umgehend zu kontaktieren. Im Vorfeld sagen wir bereits hier verbindlich Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würden wir wegen Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht zurückweisen. In diesem Sinne unnötige bzw. unberechtigte Abmahnungen und Folgemaßnahmen werden wir mit einer negativen Feststellungsklage beantworten.
Und noch etwas:
Es kommt immer wieder vor, das Leute meinen ich MÜSSE ihr Auto umrüsten wenn sie mir den Auftrag erteilen. Selbst nach einer Anzahlung steht es mir jederzeit zu den Auftrag abzulehnen. Das kommt zwar selten vor, aber wie gesagt - ich möchte das Ganze stresssfrei betreiben! Und bahnt sich solcher an, ist Feierabend - Geld zurück und Ende. Bisher kann man diese Fälle aber an einer Hand abzählen, also keine Panik :-)
Beispiele warum: Meine Vorgaben zur Auftragserfüllung haben dem Kunden nicht gepasst - wären seiner Meinung nach unüblich. OK, mag sein - dann wird er eben nicht mein Kunde.
Oder es gibt im Vorfeld ein ewiges hin/her, Versprechungen des Kunden werden nicht eingehalten (AZ nicht fristgerecht zB), dann hätte ich auf ein Mal einiges verschwiegen - wer meine Beratungsgespräche kennt, weiß das da nix verschwiegen wird....
Auch ein Thema - ich muss mit einem Fz fahren :-) Dabei wird es uU schmutzig weil es zB regnet. Sicher kann man erwarten, das ich meine Arbeitsspuren beseitige, keine Frage. Aber nicht, das ich jedes Fz vor Rückgabe wasche...... Sie schmunzeln? Es gibt wirklich Leute, die glauben weil ihr Vertragshändler das nach jedem KD tut (und natürlich versteckt berechnet) müsse ich das auch.
Es gibt aber auch Autos, die wasche ich BEVOR ich anfange zu arbeiten.....oft muss man bei denen auch noch Benzin tanken weil die Reservelampe schon leuchtet.
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, in meinem Fall Hauptsächlich Gasanlagen betreffend,
Kostenvoranschläge
(Kfz-Reparaturbedingungen - empfohlen vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Bonn)
Kfz-Reparaturbedingungen - bzw Bedingungen für die Umrüstunge eines KFZ auf LPG
I. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben
sind die zu erbringenden Leistungen zu
bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche
Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge
zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten
durchzuführen.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer
im Auftragsschein auch die Preise, die bei
der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum
Ansatz kommen.
Preisangaben im Auftragsschein können auch durch
Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen
der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge
erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe,
so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages;
in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile
jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen
Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen
Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach
seiner Abgabe gebunden.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten
Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden,
wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag
erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag
mit der Auftragsrechnung verrechnet und der
Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur
mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten
sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die
Umsatzsteuer angegeben werden.
III. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich
als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin
einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang
gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt
dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer
unverzüglich unter Angabe der Gründe einen
neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Aufgrund der Eigenart im Autogasumrüstgewerbe, sind die
im Angebot angegebenen Tankmaße als "in etwa" anzusehen - gewisse Größenabweichungen sind Aufgrund Verfügbarkeit/Hersteller hinzunehmen. Wünscht ein Kunde explizit ein bestimmtes Fabrikat/Größe, muss er uU mit Preisaufschlägen und Liefer/Terminverzögerungen rechnen.
3. Sonderwünsche die der Auftraggeber nach Abgabe des Fz äußert,
werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin
infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne
eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf
Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung
zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht
zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung
von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines
Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet,
den Auftraggeber über die Verzögerungen zu
unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den
Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Umrüstgegenstand
innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige
und Aushändigung oder Übersendung
der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme
kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten
Gebrauch machen.
Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages
ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die
ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der
Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers
auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten
und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für
jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung
sowie für verwendete Teile und Materialien jeweils
gesondert auszuweisen.
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung
des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine
Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden
bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages
ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme
auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich
zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind. Das üblicherweise per mail zugestellte Angebot ist unverbindlich.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren
setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder
Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils
entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die
Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens
des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung
seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen
nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Vl. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen
sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und
Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur
Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1
Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung
oder Übersendung der Rechnung.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der
Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung
des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er
nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
dem Reparaturauftrag beruht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung
eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Vll. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus
dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund
des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen
zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen
aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen
und sonstigen Leistungen geltend gemacht
werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in
Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht
nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem
Auftraggeber gehört.
Vlll. Sachmangel
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln
verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes.
Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand
trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm
Sachmängelansprüche in dem in den Ziffern 4 bis 5
beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei
Abnahme vorbehält.
Die Höhe der Haftung bei Sachmängeln beschränkt sich auf die Summe der Rechnung.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender
oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist
der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche
des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem
Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber
(Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen
Bestimmungen.
3. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der
Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben
weitergehende Ansprüche unberührt.
4. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt
folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber
beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei
mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den
Eingang der Anzeige aus.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile
kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist
des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund
des Auftrags geltend machen.
IX. Haftung
1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen
nach Maßgabe dieser Bedingungen für
einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit
nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden,
beschränkt-: Die Haftung besteht nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber
für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene
Versicherung (ausgenommen Summenversicherung)
gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige
damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B.
höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis
zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das
Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des
Auftragsgegenstandes verursacht worden sind. Die
Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren
(einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und
Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen,
die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind,
ist ausgeschlossen.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers
bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers
bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus
der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
und nach dem Produkthaftungsgesetz
unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen
des Auftragnehmers für von ihnen durch
leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
X. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate
nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes
geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das
Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren
Bezahlung vor.
Xl. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren)
(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von nicht mehr als 3,5t)
1. Bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag kann der Auftraggeber
oder, mit dessen Einverständnis, der Auftragnehmer
die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle
des Kraftfahrzeughandwerks oder -gewerbes
anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich
nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der
Rechtsweg nicht ausgeschlossen .
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung
für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach
deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien
auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt
wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen,
wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der
Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens
beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber
kostenlos.
Xll. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat. nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Speziell auf das Thema LPG Umrüstung muss ich ergänzend hinzufügen:
AGB Umrüstung auf Autogas (LPG), Fahrzeug Reparatur
Angebot / Auftrag
Ein Angebot / Auftrag ist immer über eine komplette Autogasanlage inkl. Einbau.
Die komplette Anlage besteht aus einem Motorkit, Gastank, Befüllanschluss, Tankadapter Deutschland, Abgasgutachten oder R115 (wenn nötig), GSP, Tüv Eintragung (wenn nötig) Der Umrüstpreis ist inkl. MwSt.
Mit Überweisung der Anzahlung und somit Auftragserteilung stimmt der Kunde den AGBs zu. Eine evtl Stornierung berechtigt den Umrüstbetrieb eine Unkostenpauschale einzubehalten
Gastank
Der Gastank (Multiventiltank) wird nach Kundenwunsch soweit möglich anstelle des Reserverad in der Reserveradmulde, unter dem Fahrzeug oder als Zylindertank verbaut.
Befüllanschluss
Der Befüllanschluss wird, wenn technisch möglich, unter der originalen Benzintankklappe verbaut. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Befüllanschluss im Stoßfänger oder im unteren Bereich des Seitenteils montiert.
Kraftstoffwahlschalter
Der Kraftstoffwahlschalter (Umschalter) wird, wenn nicht anders abgesprochen, im Armaturenbrett verbaut.
OBD Anschluss
Bei einigen Fahrzeuge benötigt die Autogasanlage einen OBD (Onboard Diagnose) Anschluss. Bei diesen Fahrzeugen kann kein weiteres Zubehör an dem OBD Anschluss betrieben werden.
Sollte dies dennoch nötig sein, z.b. elektronischem Fahrtenbuch, muss ein OBD Erweiterungssatz verbaut werden. Dies ist Aufpreispflichtig!
LPG dient in erster Linie zur Senkung des Schadstoff Ausstoß (CO2) und zur Senkung der Kraftstoffkosten.
Autogas auch LPG genannt, ist derzeit die preisgünstigste Alternative zum Benzin- oder Dieselbetrieb.
Man findet ein flächendeckendes Tankstellennetz in Deutschland, sowie in vielen anderen Ländern der EU.
Vor dem Einbau einer Gasanlage
Der Kunde versichert das der Motor sich im einwandfreien Zustand befindet.
Der Umrüster macht eine kostenlose Fehlerdiagnose über die Onboard Diagnose.
Der Umrüster kann bei diagnostizierten Motor Problemen den Einbau verweigern.
Otto-Motoren
Generell sind Otto Motoren für den Benzinbetrieb konzipiert.
Das heißt, dass nicht jeder Motor uneingeschränkt für den Autogasbetrieb geeignet ist.
Bei ungeeigneten Motoren muss ein Ventilschutzsystem mit verbaut werden.
Dieses System hat einen Additiv Behälter, der vom Kunden auf Füllstand überwacht werden muss. Dies Systeme sind Aufpreispflichtig!
Betrieb mit Autogas LPG
Beim fahren mit Autogas sollten Höchst Drehzahlen und Vollgasfahrten vermieden werden.
Bei ungeeigneten Motoren die mit einem Ventilschutzsystem ausgerüstet worden sind, wird wenn möglich, ab einer Drehzahl von ca. 4500 U/min Softwaretechnisch auf Benzin umgeschaltet oder Benzin beigemischt.
Sonst sind Ventil, Ventilsitz und Zylinderkopfschäden möglich.
Werksgarantie
Die Werksgarantie kann zumindest für den Motor verloren gehen !
Optional kann eine Motor Garantieversicherung abgeschlossen werden.
(das Fahrzeug darf nicht älter als 7 Jahre sein und nicht mehr als 130 Tkm gelaufen haben)
Gewährleistung
Eine Gewährleistung besteht für 24 Monate (bei Prins 36 Monate) auf alle Komponenten der Autogas Anlage.
(Hersteller Abhängig auch mit Km Begrenzung)
Kontrolle der Gasanlage
Die Kontrolle der Gasanlage muss nach Hersteller Vorschrift durchgeführt werden.
(Garantieverlust)
Eine regelmäßige Inspektion des Fahrzeugs und der Gasanlage gewährleisten lange Freude an dem Umgerüsteten Fahrzeug.
Ventilspiel und Zündanlage
Bei Motoren ohne hydraulischem Ventilspielausgleich muss das Ventilspiel eventuell öfter als vorgesehen kontrolliert und eingestellt werden.
Da die Zündanlage etwas mehr beansprucht wird, kann ein verkürzter Wechselintervall der Zündkomponenten oder spezielle Hardware zB Zündkerzen fällig werden.
Mehrverbrauch
Durch unterschiedliche Autogas Qualitäten der Tankstellen und deren Mischungen, sowie unterschiedlichen Jahreszeiten, kann es zu einem Mehrverbrauch bis 25% kommen.
(in der Regel ca.10-15%)
Benzintank
Der Benzintank Ihres Fahrzeugs, sollte immer mindestens zu ¼ gefüllt sein, um Schäden an der Benzinpumpe zu vermeiden. (Kühlung der Benzinpumpe)
Mindestens alle 3-4 Monate sollte Benzin nachgetankt werden, um einer Alterung des Benzin vorzubeugen.
Motorwäsche
Eine Motorwäsche ist zu vermeiden, um empfindliche Elektronische Bauteile nicht zu beschädigen. (Garantieverlust)
Die Schadstoffklasse wird nicht beeinflusst.
In manchen Fällen, senken sich die Kosten der KFZ Steuer.
Hauptuntersuchung
Zur Hauptuntersuchung (Tüv) ist eine GAP/GWP fällig. (Gasanlagen Prüfung)
Probleme nach der Umrüstung
Sollten nach der Umrüstung unvorhersehbare Probleme auftreten, hat der Umrüstbetrieb das Recht zur nötigenfalls auch mehrmaligen Nachbesserung.
Der Kunde hat hierzu das Fahrzeug zum Umrüstbetrieb zu verbringen.
Lackschäden oÄ müssen bei der Fz Abholung reklamiert werden – spätere Beanstandungen werden abgelehnt. Bei der Übergabe wird das Fz begutachtet und vorhandene Schäden protokolliert.
Unlösbare Probleme
Wenn es während der Garantiezeit zu unlösbaren Problemen mit der Gasanlage kommt, wird der kostenlose Rückbau der Anlage durch den Umrüstbetrieb angeboten
Die Rücknahme der Autogasanlagen Komponenten ist freiwillig, der Preis der Komponenten ist Verhandlungssache.
Haftung
Der Umrüstbetrieb übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eventuelle Schäden am Motor, dessen Anbauteile, Katalysator, Lambdasonden oder Motorelektronik.
Ottomotoren sind für den Betrieb mit Benzin ausgelegt, daher liegt die Haltbarkeit beim Betrieb mit LPG nicht im Einflussbereich des Umrüstbetriebes.
Bezahlung
Bei Fahrzeug Abholung ist die Rechnung für die Autogas Umrüstung oder Reparatur in Bar Vorabüberweisung oder per EC Zahlung (sofern möglich) sofort fällig.
Kann die Rechnung nicht bezahlt werden, hat der Umrüstbetrieb (die Werkstatt) ein Zurückbehaltungsrecht und auch ein Pfandrecht. Dies bedeutet das der Umrüstbetrieb (die Werkstatt), dass Fahrzeug nicht heraus geben muss, so lange die Rechnung nicht bezahlt worden ist.
Viel Text...aber muss wohl, manche Leute brauchen das. Auch hier gilt das oG in Bezug auf Kostentreiber durch Abmahnungen. Auf Wunsch gibt es selbstverständlich auch einen schriftlichen Werkvertrag - aber ganz ehrlich? Pocht jemand beharrlich auf sowas vergeht mir die Lust.....Erfahrung.